AGB

Stand: April 2023

§1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

  1. Diese AGB gelten für die Lieferung und Leistungen nach Maßgabe des zwischen der HEIZWERKER (nachfolgend auch HEIZWERKER genannt) und dem Kunden geschlossenen Kaufvertrages mit Montageverpflichtung durch HEIZWERKER.
  2. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den AGB von HEIZWERKER abweichende Bedingungen des Kunden erkennt HEIZWERKER nicht an, es sei denn, HEIZWERKER hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die AGB von HEIZWERKER gelten auch dann, wenn HEIZWERKER in Kenntnis entgegenstehender oder von den Geschäftsbedingungen von HEIZWERKER abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführt.
  3. Die AGB von HEIZWERKER gelten gegenüber juristischen und natürlichen Personen.

§ 2Angebot, Vertragsschluss,Angebotsunterlagen

  1. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das HEIZWERKER innerhalb von einer Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Marc annehmen kann. Vorher abgegebene Angebote durch HEIZWERKER sind freibleibend. Erfolgt die Bestellung auf elektronischem Wege und wird eine Zugangsbestätigung erstellt, so stellt diese Zugangsbestätigung noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Auftragsbestätigung kann aber mit der Zugangsbestätigung verbunden werden.
  2. Etwaige weitere Vereinbarungen und Nebenreden existieren nicht und bedürfen bejahendenfalls der Schriftform. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch HEIZWERKER verbindlich.
  3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich HEIZWERKER Eigentums-und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf es einer schriftlichen Einwilligung (vgl. § 183 BGB) durch HEIZWERKER.
  4. Leistungsänderungen behält sich HEIZWERKER vor, wenn insoweit die Änderung oder Abweichung geringfügig ist und die Interessen des Kunden nur unwesentlich beeinträchtigt werden oder sich die Änderung als vorteilhafte Änderung darstellt. Außerdem ist eine Änderung zulässig, soweit es sich um handelsübliche Mengen oder Qualitätstoleranzen handelt.
  5. Eventuell auftretende Zusatzleistungen, wie z.B. Malerarbeiten, Maurerarbeiten, Zimmerer und/oder Dachdeckerarbeiten sind nicht enthalten.
  6. Baustrom und Wasser werden vom Kunden für die beauftragten Leistungen kostenfrei zugänglich gemacht und bereitgestellt.
  7. Die Unterkonstruktion wird auf der Grundlage eines zertifizierten Flächenberechnungsmodells erstellt und ausgelegt.
  8. Für entstandene Setz- und Entlastungsrisse übernimmt HEIZWERKER keine Haftung.
  9.  Sämtliche Außenleitungen für Telefon, TV und Radio etc. die im direkten Montagebereich bzw. Verlegungsweg liegen, müssen bauseits durch den Kunden vor Beschädigung geschützt werden. Für Folgekosten haftet der Kunde.
  10. Durch bauliche Maßtoleranzen können eventuell Mehrkosten entstehen, diese werden im Stundenlohn gegen Nachweis abgerechnet.
  11. Die Beseitigung unvorhersehbarer, während der Montagephase auftretender Umstände sind im Angebotsumfang nicht berücksichtigt und werden gesondert als Nachtrag angeboten. Der Kunde ist zudem darüber informiert, dass es aufgrund einer geopolitischen Lage und/oder in Folge einer (post-)pandemischen Situation zu Engpässen hinsichtlich der Lieferung von Materialien und Bauteilen, insbesondere bei Stromspeichern, Lithium-Akkus, Wärmepumpen, Kupfer, Aluminium und/oder Photovoltaikmodulen kommen kann. Hierüber erhält der Kunde unverzüglich eine Mitteilung von HEIZWERKER. Der Rechnungsbetrag für die vorübergehend nicht lieferbaren Waren wird erst mit Nachlieferung fällig. Dem Kunden steht ein Rücktrittsrecht unter den Voraussetzungen des § 7 (2) dieser AGB zu.
  12. Als vereinbarte Beschaffenheit gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers und/oder diejenige von HEIZWERKER, es sei denn, eine anderweitige Beschaffenheit wird ausdrücklich vereinbart. Bei Solarmodulen ergibt sich die vereinbarte Beschaffenheit für jedes einzelne Modul aus dem jeweiligen Datenblatt des Herstellers, wobei als Maßstab für die Einhaltung der dort angegebenen elektrischen Toleranzbereiche für das jeweilige Modul ausschließlich das Flasherprotokoll des Herstellers maßgeblich ist. Abweichungen innerhalb der angegebenen Toleranzbereiche gelten als unerheblich und begründen keine Mängelansprüche. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen und Werbung des Herstellers oder eines Vorlieferanten stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware da. Modulverfärbungen ohne Auswirkungen auf die Anlagenleistung  entsprechen der vereinbarten Beschaffenheit, es sei denn, es ist Abweichendes vereinbart. Zeichnungen dienen allein der Veranschaulichung, insbesondere Modulfelder stehen unter dem Vorbehalt späterer Dachabmessung.
  13. Die Wirtschaftlichkeitsprognose bei Phovoltaikanlagen oder Einsparungsprognose bei Heizungsanlagen ist keine Zusicherung des zukünftigen Ertrages, sondern ein mathematisches Modell ohne Berücksichtigung des konkreten Einzelfalls. Eine Haftung von HEIZWERKER für solche Angaben wird ausgeschlossen. Die Wirtschaftlichkeitsprognose und/oder Einsparungsprognose wird weder Geschäftsgrundlage, noch Vertragsbestandteil des Vertrages.
  14. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
  15. Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden gegenüber zumutbar sind.
  16. HEIZWERKER wird den Netzbetreiber alsbald nach Vertragsabschluss anfragen, ob die Photovoltaikanlage/Wärmepumpe an das Netz angeschlossen werden kann. HEIZWERKER haftet nicht für die Richtigkeit oder Aktualität der Auskünfte des Netzbetreibers und für etwaige Kosten, die von dem Netzbetreiber später ggf. geltend gemacht werden.
  17. Gegebenenfalls notwendige Erdarbeiten gehören nicht zu den von HEIZWERKER geschuldeten Leistungen.
  18. Dieser Vertrag ist durch HEIZWERKER erfüllt mit vollständiger Lieferung und Herstellung einer betriebsbereiten Anlage (exklusiv Zählerwechsel des Netzbetreibers und Netzanschluss). Die Anlage ist betriebsbereit mit schriftlicher Fertigstellungsanzeige durch HEIZWERKER. HEIZWERKER und der Kunde halten in einem Abnahmeprotokoll die AC-Montage fest.
  19. Die Prüfung der elektrischen Anlage (u.a. Isolationsmessung, Schleifenwiderstand, Innenwiderstand, Auslösung FI-Schalter) durch den Installateur beinhaltet ausschließlich die im Zusammenhang mit der Speicherinstallation neu errichteten Anlagenteile.
  20. Wird bei der Montage festgestellt, dass die geplante Modul-Belegung nicht umgesetzt werden kann, behält sich HEIZWERKER eine Minderung der kWp-Anzahl vor Erhöht sich die Gesamtleistung, so erfolgt diese Mehrleistung für den Kunden unentgeltlich und ist von dem Kunden als vertragsgemäß hinzunehmen.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Die erste Abschlagsrechnungen wird gestellt 1 Woche vor Lieferung der Materialien (100% der Bruttoauftragssumme der Materialien) sowie bei Teilabnahme durch HEIZWERKER .
  3. Vergütungen sind mit der jeweiligen Lieferung ohne Skontoabzug fällig und zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde wird ohne weitere Erklärung durch HEIZWERKER acht (8) Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug gesetzt, soweit der Kunde nicht bezahlt hat. HEIZWERKER ist berechtigt, dem Kunden vom Verzugstage an gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. HEIZWERKER kann auch vorn Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Lieferung zu Recht beanstandet hat.
  4. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn dieses auf demselben Vertragsverhältnis beruht Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Kunden steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme zu. In einem solchen Fall ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht.
  5. Der Kunde ist nur dann berechtigt, die Aufrechnung zu erklären, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von HEIZWERKER anerkannt sind.
  6. HEIZWERKER wird nach Teilabnahme eine Schlussrechnung erstellen. Die Schlussrechnungssumme ist ohne Abzug zahlbar, auch wenn einige unter dem Stichwort „Teilabnahme” genannte Leistungen vereinbarungsgemäß erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen sollen. Insoweit leistet der Kunde mit der Bezahlung der Schlussrechnung eine Vorauszahlung auf die von HEIZWERKER noch zu erbringenden Leistungen.

§4 Leistungszeitund Gefahrenübergang

  1. Liefertermine oder Fristen bedürfen der Schriftform. Bau- und Liefertermine, die im Vertrag genannt werden, sind Wunschtermine und daher unverbindlich. Die Einhaltung von Terminen steht zudem unter dem Vorbehalt der mangelfreien und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Unterlieferanten bzw. Zulieferer von HEIZWERKER. Alle Termine setzen voraus, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten vollständig und rechtzeitig nachkommt, insbesondere die von ihm geschuldeten Zahlungen fristgemäß leistet. Ein etwaig eintretender Verzug bei der Lieferung sowie Ausführung der vereinbarten Leistungen inkl. der sich aus dem Verzug ergebenden Rechtsfolgen setzen in jedem Fall eigenes Verschulden von HEIZWERKER voraus.
  2. Die Einhaltung von Fristen für die Lieferung setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Wenn diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt werden, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn HEIZWERKER die Verzögerung zu vertreten hat.
  3. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Arbeitskampf, Lieferfristenüberschreitungen vonVorlieferanten, Verkehrsstörungen oder behördliche Verfügungen zurückzuführen, verlängern sich die vereinbarten Fristen angemessen bzw. befreien HEIZWERKER im Falle der Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung vollständig von deren Liefer- oder Leistungspflichten. HEIZWERKER wird den Kunden über das Eintreten solcher Ereignisse unverzüglich unterrichten. In diesen Fällen ist der Kunde — unbeschadet von § 4 (4) — zum Rücktritt vom Vertrag unter Berücksichtigung von § 7 (2) berechtigt.
    HEIZWERKER haftet bei Verzögerung oder Unmöglichkeit der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung von HEIZWERKER ist in den Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außerhalb der Fälle des Satzes 1 wird die Haftung von HEIZWERKER wegen Verzögerung der Leistung neben der Leistung auf insgesamt fünf (5) Prozent und für den Schadensersatz statt der Leistung auf ebenfalls insgesamt fünf (5) Prozent des Wertes der Lieferung begrenzt. Dies gilt ebenso für die Haftung von HEIZWERKER auf Schadensersatz wegen Unmöglichkeit der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Weitergehende Ansprüche des Kunden — auch nach Ablauf einer gegenüber HEIZWERKER gesetzten Frist zur Leistung- sind ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes geht mit der Übergabe an den Kunden, bei Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder an die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Personen oder Anstalt, auf den Kunden über. Ist die Lieferung „frei Haus” vereinbart, so bleibt der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs davon unberührt.
  5. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „Ab Lager” vereinbart.

§5 Rechte bei Mängeln, Haftung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware nach Erhalt unverzüglich zu untersuchen und offensichtliche Sachmängel innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erhalt der Ware HEIZWERKER schriftlich anzuzeigen, es genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist. Die Mängel sind dabei so detailliert wie möglich zu beschreiben.
  2. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
  3. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln gehend zu machen, wenn der Kunde fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der — mit Mängeln behafteten- Lieferung bzw. zu den Arbeiten steht.
  4. Bei fristgerechter berechtigter Mängelrüge kann Heizwerker nach seiner Wahl unentgeltlich nachbessern oder neu liefern. Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Nacherfüllung steht in jedem Fall Heizwerker zu. Das Verlangen des Kunden auf Nacherfüllung hat schriftlich zu erfolgen. HEIZWERKER ist für die Nacherfüllung eine Frist von mindestens fünf (5) Wochen einzuräumen. Ist die Lieferung nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Kunden das Recht zu, zu mindern oder — wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist – nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die Anwendung der §§ 478 Abs. 1, 479 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt.
  5. Rückgriffsansprüche des Kunden gegen HEIZWERKER gemäß § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als dass der Kunde mit seinem Abnehmer keinen über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
  6. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Kunde soweit sie sich dadurch erhöhen, dass die Lieferung an einen anderen Ort als die vereinbarte Lieferadresse des Kunden verbracht werden muss, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Die Anwendung des § 478 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt. Unbeschadet weiterer Ansprüche von HEIZWERKER hat der Kunde im Fall der unberechtigten Mängelrüge HEIZWERKER die Aufwendungen der Prüfung und —soweit verlangt — zur Beseitigung des Mangels zu ersetzen.
  7. HEIZWERKER haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit durch HEIZWERKER oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet HEIZWERKER nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen wurde. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder 2 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Die Haftung durch HEIZWERKER ist auch in den Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 2 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
  8. Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gehen für alle Schadenersatzansprüche (insbesondere für Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung) und zwar gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, die aus der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung resultieren. Sie gehen auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen
  9. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  10. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch HEIZWERKER nicht
  11. Herstellerbedingte Garantiebedingungen und Projektberichte sind mit Abschluss des Vertrages akzeptiert.
  12. Reklamationen sind zu richten an die HEIZWERKER, Zum Förstersteig 9, 31737 Rinteln, E-Mail: info@heizwerker.de

§ 6 Sonstige Schadensersatzansprüche

  1. Vibrationen und Erschütterungen im Zuge der Montage können in den Wohnräumlichkeiten zu herabfallenden Gegenständen führen, die vor Beginn der Arbeiten geschützt werden müssen. Eine Haftung für damit im Zusammenhang stehende Mängel und Beschädigungen wird mit Unterschrift der Auftragsbestätigung vertraglich ausgeschlossen.
  2. Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden beträgt der Schadenersatz pauschal 15% vom Nettovertragswert (ohne Mehrwertsteuer). Dem Kunden bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch HEIZWERKER bleibt vorbehalten.

§ 7 Rücktritt, Kündigung

  1. Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn HEIZWERKER die Pflichtverletzung zu vertreten hat; im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Voraussetzungen. Der Kunde hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch HEIZWERKER zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. Dies gilt, soweit § 7 (2) dieser AGB nicht anwendbar ist.
    In den Fällen des § 2 (12) steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu. Dem Kunden ist bewusst, dass aufgrund der vorbenannten Umstände eine Lieferverzögerung von bis zu 12 Monaten eintreten kann. Die Parteien vereinbaren, dass dem Kunden im Falle einer Lieferverzögerung von mehr als zwölf Monaten ein Rücktritt im Sinne von §§ 346 ff. BGB zur Seite steht. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Nachlieferung in den nächsten zwei (2) Wochen zugesagt ist oder die noch ausstehenden Nachlieferungen die grundlegende Funktionalität der Anlage nicht wesentlich beeinträchtigen.
  2. Macht der Kunde von dem ihm nach § 648 BGB (freies Kündigungsrecht) Gebrauch, sind die bis zur Kündigung von HEIZWERKER erbrachten Leistungen zu vergüten und zusätzlich pauschal 15% der zum Kündigungszeitpunkt noch nicht erbrachten Leistungen. Dem Kunden bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass der Abzug mehr als 85% beträgt. HEIZWERKER bleibt nachgelassen, einen niedrigeren Abzug nachzuweisen und damit eine höhere Vergütung für die nicht erbrachten Leistungen geltend zu machen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Der Liefergegenstand bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung bestehenden Ansprüche im Eigentum von HEIZWERKER.

§ 9 Verjährung

(1) Ansprüche von HEIZWERKER auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB innerhalb von fünf (5) Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein (1) Jahr.

Handelt es sich bei der Ware um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gem. der gesetzlichen Regelung fünf (5) Jahre ( § 438 Abs. 1 Nr.2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs.1 Nr. 1 Abs. 3,§§ 444, 445 b, § 634 a Abs. 1 Nr.2 BGB).

Die Verjährungsfristen nach Abs. (3) gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen HEIZWERKER, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen —unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruches. Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen HEIZWERKER bestehen, die mit dem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, gelten für sie die gesetzlichen Verjährungsfristen.

Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung, bei Werkleistungen mit der Abnahme.

Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§10 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber HEIZWERKER oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen stets der Schriftform.

§ 11 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

  • Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz von HEIZWERKER . Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweitsich nicht aus den Sonderregelungen des Abs. 3 etwas anderes ergibt.
  • Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz von HEIZWERKER zuständige Gericht.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.

Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht besteht nur für Verbraucher. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Für gewerbliche Kunden besteht kein Widerrufsrecht.

Sie haben als Verbraucher das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (HEIZWERKER, Zum Förstersteig 9, 31737 Rinteln, E-Mail: jnfo@heizwerker.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten für die Planungspauschale), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir den Zahlweg der Überweisung, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster- Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)

An

HEIZWERKER

Hiermit widerrufe(n) ich/wir(‘) den von uns mir/uns (.) abgeschlossenen Vertrag über …… inkl. der damit einhergehenden Dienstleistungen:

Angebots-/Bestellnummer:
Bestelldatum:

Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):

Ort / Datum, Unterschrift des / der Verbraucher(s)
(•)Unzutreffendes streichen.

Nehmen Sie einfach und schnell mit uns Kontakt auf.

+49(0)160 - 96739633
info@heizwerker.de